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Beurteilung der Belastung durch Schimmelpilze
in Gebäuden nach zwei Hauptkriterien:
Kriterium A
Bewertung von Materialien mit Schimmelpilzbewuchs nach Größe
des sichtbaren Befalls [m²]
(“Schimmelleitfaden” des Umweltbundesamtes, Leitfäden
des LGA Baden-Württemberg).
- Kategorie 1
keine bzw. sehr geringe Biomasse (z.B. geringe Oberflächenschäden < 20
cm²).
- Kategorie 2
mittlere Biomasse, oberflächliche Ausdehnung < 0,5 m2, tiefere Schichten
sind nur lokal begrenzt betroffen.
- Kategorie 3
große Biomasse, große flächige Ausdehnung > 0,5 m2, auch
tiefere Schichten können betroffen sein.
Kriterium B
Bewertung nach Art der vorkommenden Schimmelpilze (Verweis auf
den Leitfaden des LGA B.-W. und
(Verweis auf den Leitfaden des LGA B.-W. und den des UBA auf die
Biostoffverordnung (BioStoffV) und u.a. auf Technische Regeln für
Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und Technische Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS). Dabei werden u.a. in der TRBA 460 - Einstufung
von Pilzen in Risikogruppen - Schimmelpilze den Risikogruppen 1-2
von 4 möglichen Risikogruppen zugeordnet.
Diesen schimmelartspezifischen Risikogruppen sind in der BioStoffV
Sicherheitsund Arbeitsschutzmaßnahmen zugeordnet, die den
Umfang der für die Sanierung notwendigen Schutzmaßnahmen
beschreiben. Dazu kann z.B. das staubdichte Abtrennen des Sanierungsbereiches,
das Tragen von Schutzkleidung incl. Atemschutz oder das systematische
Desinfizieren zählen. Während und nach der Sanierung
steht das Ziel im Vordergrund, den Bewohnern ein gesundes und hygienisches
Wohnklima zu gewährleisten.
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