Beurteilung der Schimmelpilzbelastung

Beurteilung der Belastung durch Schimmelpilze in Gebäuden nach zwei Hauptkriterien:

Kriterium A

Bewertung von Materialien mit Schimmelpilzbewuchs nach Größe des sichtbaren Befalls [m²]

(“Schimmelleitfaden” des Umweltbundesamtes, Leitfäden des LGA Baden-Württemberg).

  • Kategorie 1
    keine bzw. sehr geringe Biomasse (z.B. geringe Oberflächenschäden < 20 cm²).
  • Kategorie 2
    mittlere Biomasse, oberflächliche Ausdehnung < 0,5 m2, tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffen.
  • Kategorie 3
    große Biomasse, große flächige Ausdehnung > 0,5 m2, auch tiefere Schichten können betroffen sein.

Kriterium B

Bewertung nach Art der vorkommenden Schimmelpilze, Verweis auf den Leitfaden des LGA B.-W. und den des UBA, auf die Biostoffverordnung (BioStoffV) und u.a. auf Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Dabei werden u.a. in der TRBA 460 - Einstufung von Pilzen in Risikogruppen - Schimmelpilze den Risikogruppen 1-2 von 4 möglichen Risikogruppen zugeordnet.

Diesen schimmelartspezifischen Risikogruppen sind in der BioStoffV Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen zugeordnet, die den Umfang der für die Sanierung notwendigen Schutzmaßnahmen beschreiben. Dazu kann z.B. das staubdichte Abtrennen des Sanierungsbereiches, das Tragen von Schutzkleidung inkl. Atemschutz oder das systematische Desinfizieren zählen. Während und nach der Sanierung steht das Ziel im Vordergrund, den Bewohnern ein gesundes und hygienisches Wohnklima zu gewährleisten.