Aktuelle Informationen zum Thema Hanta-Virus

17.08.2012
Mäusedreck kann gefährliche Krankheitserreger enthalten. Wer im Haus, Garten oder Schuppen Hinterlassenschaften der Nager oder gar tote Tiere entdeckt, sollte diese gründlich beseitigen und dabei am besten Gummihandschuhe und einen Mundnasenschutz tragen (siehe auch Hinweise des Robert-Koch-Instituts, Berlin).
Wichtig ist außerdem, beim Entfernen keinen Staub aufzuwirbeln, um krankmachende Hantaviren nicht weiter zu verteilen, die möglicherweise vorhanden sind. Vor allem Rötel- und Brandmäuse übertragen diese Erreger über Speichel, Urin und Kot.

In diesem Jahr liegt die Zahl der bislang gemeldeten Hantavirus-Fälle nach RKI-Angaben schon deutlich über den Vorjahren: Ende Juli waren es knapp 2.100 Fälle, im gesamten vorigen Jahr nur etwa 300, im Jahr 2012 rund 2.000 und 2009 sogar nur weniger als 200 Fälle.

Besonders betroffen sind Regionen im Südwesten und der Mitte Deutschlands.
Vor dem Saubermachen sollten Verbraucher befallene Räume für etwa 30 Minuten gut durchlüften. Tote Tiere kommen in eine Plastiktüte, die gut verschlossen in den Hausmüll gehört (siehe auch RKI). Diese sollten zuvor wie der Mäusekot auch mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel besprüht werden, damit kein virusbeladener Staub aufgewirbelt wird.

Wir raten davon ab (siehe auch Merkblätter des RKI), einen Staubsauger zu verwenden, da über die Abluft das Gerät auch wieder Viren in die Umgebung gelangen können. Verseuchte Flächen werden dann am besten gründlich mit Haushaltsreiniger gesäubert. Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife schließt die Reinigungsaktion ab.

Eine Hantavirus-Infektion fällt oft nicht auf, kann sich aber zunächst grippeähnlich bemerkbar machen mit drei bis vier Tage lang anhaltendem Fieber von mehr als 38 Grad, Kopf-, Bauch- und Rückenschmerzen. Anschließend kann der Blutdruck abfallen und die Nierenfunktion gestört sein. Im schlimmsten Fall kommt es zum akuten Nierenversagen. Bei entsprechenden Krankheitszeichen sollten Betroffene sich an einen Arzt oder das Gesundheitsamt wenden. Die Infektion ist meldepflichtig.

Quelle: Taunus-Zeitung, Donnerstag, 16. August 2012